Sylt Gastro Messe 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sylt Gastro Messe 2025

1. Veranstalter

Eine Veranstaltung der:

Event Management Sylt GmbH
Pilotenweg 10
25980 Sylt/OT Tinnum
Deutschland

Tel.: 04651/ 83 60 93
E-Mail: info@sylt-gastro-messe.de
Webseite: www.sylt-gastro-messe.de

Zum Download der AGB´s hier klicken

2. Veranstaltungsort und Öffnungszeiten

Die Sylt Gastro Messe 2025 findet im Congress Centrum Sylt (CCS), Friedrichstraße 44, 25980 Sylt/OT Westerland statt.

Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

  1. Messetag: Montag, 17.02.2025, 11:30 – 18:00 Uhr für Besucher
  2. Messetag: Dienstag, 18.02.205, 11:30 – 18:00 Uhr für Besucher

Das CCS ist für Aussteller jeweils eine Stunde vor und nach Messeschluss geöffnet.

3. Fachpublikum – Besucherzutritt

2025 wird die Sylt Gastro Messe die Türen für alle gewerbetreibenden Branchen mit Sitz auf Sylt öffnen. Aufgrund der engen Verbindung des Tourismus über alle tätigen Branchen auf Sylt hinweg, hat sich die Sylt Gastro Messe für diesen Schritt entschieden.

Fachbesucher der nationalen & internationalen Hotel- und Gastroszene können sich, wie in den Vorjahren, online für kostenlose Karten registrieren.

Andere gewerbliche Branchen mit Sitz auf Sylt müssen sich vorher online für die Karte im Wert von 10 € registrieren.
Produzenten und Zulieferer der Gastronomie und Hotellerie können nicht als Besucher an der Sylt Gastro Messe 2025 teilnehmen.

So schützen wir das Engagement unserer Aussteller.

 Jede Kartenanmeldung wird durch das Messeteam geprüft.

4. Auf- und Abbauzeiten

Aufbautag ist Sonntag, der 16.02.2025, dafür ist das CCS zwischen 08:00 und 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Für Nachzügler ist ein Aufbau ebenfalls am Montag, 17.02.2025 zwischen 07:00 Uhr und 10:30 Uhr möglich.

Der Abbau kann am Dienstagabend nach Messeschluss erfolgen bzw. beginnen. Um 20:00 Uhr wird das Congress Centrum geschlossen.

Regulärer Abbau Tag ist Mittwoch, der 19.02.2025. Der Abbau ist zwischen 07:00 und 12:00 Uhr möglich.

HINWEIS:

Aktuelle Fahrpläne für 2025 lagen zum Zeitpunkt der AGB-Erstellung noch nicht vor. Diese werden auf der Webseite www.sylt-gastro-messe.de nachgereicht.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch, dass das CCS nur über eine Fußgängerzone erreichbar ist. In dieser ist Lieferverkehr zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Friedrichstraße nicht gestattet und ein Entladen nur in einer angrenzenden Straße erlaubt.

5. Anmeldung und Anerkennung der Messebedingungen

Die verbindliche Anmeldung zur Sylt Gastro Messe 2025 erfolgt online durch das bereitgestellte Anmeldeformular. Dabei sind alle ausgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen, die auf der Messe präsentiert werden sollen, anzugeben. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne – auch mit der Anmeldung angegebene – Produkte und/oder Dienstleistungen von der Messe auszuschließen. Unteraussteller bedürfen ebenfalls der Anmeldung!

Die Anmeldung ist für den Aussteller bindend, stellt allerdings keine Teilnahmegarantie dar. Eine Teilnahmebestätigung erfolgt separat. Erst diese stellt die endgültige und verbindliche Zusage für die Teilnahme an der Sylt Gastro Messe 2025 dar.

Mit der digitalen Anmeldung erkennt der Aussteller diese Messebedingungen zur Sylt Gastro Messe 2025 als verbindlich an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Arbeits- und Gewerberecht sowie für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten.

6. Standmieten und Zusatzleistung

6.1

Die Miete für eine Standfläche auf der Sylt Gastro Messe 2025 hängt vom Anmeldezeitpunkt ab. Unternehmen, die sich bis zum 30.08.2024 über das Online-Formular anmelden, erhalten folgende Rabatte:

StandflächePreis pro m² regulär bis 15.01.2025Preis pro m² bei Buchung bis zum 31.12.2024Preis pro m² bei Buchung bis zum 30.08.2024, Sylter Betriebe & Frühbucher
Reihenstand€ 65,00€ 55,00€ 45,00
Eckstand€ 70,00€ 60,00€ 50,00

Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 9 m2

Anmeldeschluss ist der 15.01.2025.

Für die Umwelt- und Müllpauschale fällt für jeden Aussteller eine Pflichtgebühr von 5 € pro Quadratmeter je Standgröße an.

6.2 Stromversorgung (über unseren externen Dienstleister Nordflair Events)

Jeder Ausstellers muss über eine extra Anmeldung die benötigte Menge an Strom bestellen. Als Standartversorgung ist 1 Schuko Steckdose mit 2000 Watt zum Pauschalpreis pro Stand (9 m²) verfügbar und wird über unseren Dienstleister gesondert abgerechnet. Bei erhöhtem Strombedarf und Anforderungen an die benötigte Leistung (Spannung / Strombedarf) bitte genaue Angaben bei der Anmeldung machen. Eine Bestellung erfolgt über ein extra Registrierungsformular im Ausstellerbereich. Die Kosten für die erforderliche Versorgung bzw. Ausstattung werden vom ausführenden Dienstleister (Firma Nordflair Events) direkt an den Aussteller berechnet.

Der Frühbucherrabatt wird bei Anmeldungen bis zum 30.08.2024 gewährt. Danach gilt die Preisstaffelung.

6.3

Sylt Gastro Messe Pauschalpreis Exklusiv für Winzer / Weingüter / Spirituosenmanufakturen ohne eigenen Messestand.

Preis für Sylter Betriebe & Frühbucherpreis bis 31.10.2024 250,00€, danach 300,00 €.

Leistungsbeschreibung Pauschalangebot ohne eigenen Stand:

  • Tisch (dieser wird mit einem weiteren Kollegen geteilt)
  • Bereitstellung 1/3 Kühlschrankfläche
  • Bereitstellung von Weingläsern
  • Bereitstellung eines Gläserspülservices
  • Pflichteintrag im Katalog im Wert von 155 € netto inklusive Logo-Einbindung
  • Exklusive Darstellung der Weingüter/Manufakturen in den Medien

6.4

Der Aussteller ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass seine Standfläche im CCS während der gesamten Öffnungszeiten besetzt ist. Zu diesem Zweck stehen jedem Aussteller pro 9 m² Standfläche zwei kostenfreie Ausstellerausweise zur Verfügung.

Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise sind zahlenmäßig im Anmelde- System anzugeben und kosten pro Person für zwei Messetage netto 10 €.

Alle in diesen Messebedingungen genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%.

6.5.

Zulassungskriterien für Winzer, Weingüter & Spirituosen & Food Manufakturen für die Sylt Gastro Messe

Weingüter/Winzer/ Spirituosen & Food Manufakturen müssen für die Zulassung folgende Hauptkriterien erfüllen:

1. Das Weingut/die Manufaktur muss seine Produkte persönlich auf der Messe präsentieren. Eine alleinige Präsentation durch Agenturen oder Dritte ist nicht möglich.

2. Die präsentierten Weine/Spirituosen / Foods dürfen nicht exklusiv bei einem Großhändler ohne Sitz auf Sylt, für die Insel Sylt gelistet sein. Bedeutet, dass die Sylter Großhändler die Möglichkeit haben müssen, die präsentierten Weine/Spirituosen / Foods zu handeln und fakturieren zu können.

3. Wir behalten uns vor generell keine Direktversender (branchenübergreifend) zuzulassen.

7. Hausordnung im Congress Centrum Sylt

Folgende Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Insel Sylt Tourismus Service GmbH werden mit der Anmeldung ebenfalls als rechtsverbindlich anerkannt:

„Bei Aufbau von Ausstellungs- und Marktständen oder -tischen sind ausreichend breite Gänge für Besucher vor­zusehen. Die Besuchergänge müssen den allgemeinen Anforderungen an Rettungswege genügen. Dies bedeu­tet: Eine jeweilige Gangbreite von mindestens 2,40m muss vorhanden sein. Notausgänge müssen jederzeit gut erkennbar sein und dürfen nicht zugestellt werden. Grundsätzlich ist es untersagt, vor Notausgängen Stände zu errichten oder Tische, Verkaufstische/ -theken, Regale oder ähnliche Gegenstände aufzustellen, die den Ret­tungsweg einengen oder versperren.

Dekorationen müssen aus mindestens schwer entflammbaren Stoffen (DIN 4102 B1) bestehen. Sie sind so an­zubringen, dass sie die Rettungswege nicht einengen oder andere Gefahren im Panikfall darstellen.

Der Einsatz von Kochgeräten wie z.B. Wok, Herde, Herdplatten etc. ist nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich im Foyer des Congress Centrums Sylt gestattet. Ein Wrasenabzug ist bei fetthaltigen Zubereitungen zu erbringen.

Wände und Decken des Mietgegenstandes dürfen von den Ausstellern nicht mit Plakaten, Schildern, Nägeln, Klebematerial oder sonstigen Gegenständen versehen werden.

Im gesamten Congress Centrum Sylt besteht Rauchverbot.

8. Medienpflichteintrag und Messe-Magazin

Das hochwertige Magazin erscheint im Format DIN A4 und mit einer Auflage von 7.500 Exemplaren.

Zudem werden Inhalte daraus auch im Magazin „DEIN SYLT“, dem offiziellen Veranstaltungskalender der Insel, erscheinen. Die Auflage hier beträgt 42.000 Exemplare. Somit liegt die Gesamtauflage bei rund 50.000.

Jeder Aussteller wird in diesen Publikationen mit einem Eintrag aufgeführt. Dieser ist Pflicht und kostet netto € 155,00 inklusive Logo-Einbindung (60 Zeichen Firmenname plus drei Zeilen Zusatztext mit jeweils bis zu 60 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Weitere Informationen hierzu und zu allen weiteren Werbemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Messe-Mediadaten, die mit der Einladung zur Aussteller-Akkreditierung versendet worden sind.

9. Weitere Marketing-Optionen

Während Ihres Anmeldevorgangs haben Sie einen Einblick in den detaillierten Mediadatenplan und somit alle weiteren Werbemöglichkeiten rund um die Sylt Gastro Messe 2025. Schon während Ihrer Ausstelleranmeldung können Sie Ihr Gesamtpaket schnüren und buchen. Eine Ergänzung im Nachhinein ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Werbemöglichkeiten für 2025 sind unter anderem:

  • Ihre Anzeige auf den DIN A4 Eintrittskarten, 2 mögliche Varianten
  • Banner auf der Website
  • Anzeigen im Messemagazin sowie in der Dein Sylt
  • Advertorials im Messemagazin
  • Werbebanner auf der Messe (Balustrade Saal Westerland)
  • Bodenaufkleber auf der Messe und vieles mehr in den Mediadaten
  • Leuchtwände / Ständer

10. Zahlungsbedingungen

Nach Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter erfolgt gegenüber dem Aussteller die Rechnungsstellung für die Messeteilnahme und ggf. gebuchte Zusatzoptionen. Der Rechnungsbetrag ist vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig (17.01.2025). Rechnungen, die nach dem 17.01.2025 erstellt werden, sind zur sofortigen Zahlung fällig.

Sollte der Aussteller diesem Zahlungsziel nicht nachkommen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Aussteller von der Teilnahme an der Sylt Gastro Messe 2025 auszuschließen.

11. Höhere Gewalt

Sollte die Sylt Gastro Messe 2025 aufgrund unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Ereignissen nicht planmäßig stattfinden können, so ist der Veranstalter berechtigt, die Sylt Gastro Messe 2025 zeitlich zu verlegen, zeitlich zu verkürzen oder abzusagen, ohne dass gegen ihn ein Rechtsanspruch entsteht.

12. Rücktritt vom Vertrag

Sollte der Aussteller nach seiner verbindlichen Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung nicht mehr an der Sylt Gastro Messe 2025 teilnehmen wollen oder können, wird hiermit dem Veranstalter das Recht eingeräumt eine Kostenentschädigung gemäß der nachfolgenden Tabelle in Rechnung zu stellen:

ab Anmeldung30% des regulären Messepreis (65 €/m²)
ab 60 Kalendertage vor Messebeginn50% des regulären Messepreis (65 €/m²)
ab 30 Kalendertage vor Messebeginn75% des regulären Messepreis (65 €/m²)
ab 14 Kalendertage vor Messebeginn100% des regulären Messepreis (65 €/m²)
  • als Messebeginn zählt der Montag 17.02.2025

als Kostenentschädigung zu berechnen sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits allen erteilten Aufträgen (Werbemaßnahmen / Stromversorgung /) weiter zu berechnen, vorbehaltlich eines Nachweises des Ausstellers, dass solcherart Kosten nicht angefallen sind.

13. Haftungsausschluss

Jegliche Haftung des Veranstalters für Schäden an Messe- und/oder Ausstellungsgegenständen sowie Stande­quipment des Ausstellers gleich welcher Art und auf welchem Rechtsgrund beruhend ist ausgeschlossen, soweit solche Schäden nicht durch den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden oder nicht auf einer entsprechenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter beruhen. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind durch den Veranstalter zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge­sundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

14. Datenspeicherung

Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine für die Messedurchführung relevanten Daten beim Veranstalter gespeichert werden.
(§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

15. Änderungen

Von diesen Messebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Verhältnis zu Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Organisators der Sylt Gastro Messe.
Event Management Sylt GmbH
Pilotenweg 10
25980 Sylt

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Messebedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende, wirksame gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt sinngemäß für das Vorhandensein einer vertraglichen Lücke.

Stand Juni 2024